- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.1
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen LEONARDO Creation und dem Kunden für die Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Angebote. Maßgeblich ist jeweils die beim Vertragsschluss gültige Fassung.
1.2
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden i. S. d. Nutzungsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
1.3
LEONARDO Creation liefert seine Waren, wie sie in den Technischen Merkblättern oder anderen Produktdokumentationen von LEONARDO Creation beschrieben sind. Die Technischen Merkblätter und Produktinformationen sind unter www. ……de abrufbar oder können bei LEONARDO Creation per email info@ ……. angefordert werden. In keinem Fall ist aus den Technischen Merkblättern und den Produktinformationen eine Garantie ableitbar.
Ferner gelten die von LEONARDO Creation veröffentlichten Verarbeitungsrichtlinien. In Punkt 1.3 Satz 2, 3 dieser Bedingungen gelten entsprechend. - Haftungsbeschränkungen
2.1
Leonardo Creation haftet, auch im Fall von Schäden wegen Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen, unabhängig aus welchem Rechtsgrund – insbesondere auch für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind nur bei Vorsatz, schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und grober Fahrlässigkeit.
2.2
Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten liegen vor, wenn sich die Haftungsfreizeichnung auf eine Pflicht bezieht, deren Erreichung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
2.3
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei LEONARDO Creation zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.
2.4
Eine weitere Haftung – aus welchen Rechtsgründen auch immer – insbesondere auch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, ist ausgeschlossen.
2.5
Unabhängig von der Anspruchsgrundlage haftet LEONARDO Creation für Sach- und Vermögensschäden nur im Rahmen der insoweit bestehenden Betriebshaftpflicht Versicherung.
2.6
Für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet LEONARDO Creation uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
2.7
LEONARDO Creation haftet nur für eigene Inhalte auf Ihrer Website. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist LEONARDO Creation für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. LEONARDO Creation macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern LEONARDO Creation Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird sie den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren. - Haftungsbeschränkung der Höhe
Ist LEONARDO Creation verpflichtet, dem Kunden im Rahmen eines bestehenden Schadens- bzw. Erstattungsanspruches die Kosten der Inanspruchnahme von (Dienst-) Leistungen Dritter zu ersetzen, ist die Haftung der Höhe nach auf die nach den Vorgaben der jeweils örtlich zuständigen Handwerkskammer gelten Stundensätze begrenzt. - Abwehrklausel
Soweit nicht ausdrücklich eine andere vertragliche Vereinbarung getroffen ist, gelten ausschließlich diese Bedingungen. Andere Regelungen, insbesondere allgemeine Geschäfts-, Einkaufs- und Lieferbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn LEONARDO Creation ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. - Anzuwendendes Recht
5.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des EGBGB. Vertragssprache ist Deutsch.
5.2
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das an dem Geschäftssitz von LEONARDO Creation zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Leonardo Creation ist jedoch auch berechtigt, den Kaufmann an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen. Die Zuständigkeit aufgrund eines ausschließlichen Gerichtsstands bleibt hiervon unberührt.
5.3
Wir sind verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass im Hinblick auf die sog. Online-Streitbeilegung seitens der Europäischen Kommission eine entsprechende Online-Plattform bereitgehalten wird. Diese Plattform können Sie unter folgendem Link abrufen: https://ec.europa.eu/consumers/odr. In diesem Zusammenhang sind wir darüber hinaus verpflichtet, Ihnen unsere E-Mail-Adresse mitzuteilen.
Diese lautet: info@leonardo-creation.de Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. - Versand und Lieferung
6.1
Bei Anlieferung der Ware hat der Käufer dafür zu sorgen, dass die Entladestelle aufnahmefähig ist und eine dazu Bevollmächtigte Person – erforderlichenfalls auch Entladepersonal – an der Entladestelle zur Entgegennahme der Ware, zur Unterzeichnung des Lieferscheins und gegebenenfalls zur Entladung bereitsteht. Es gilt diejenige Person als bevollmächtigt, die die Ware entgegennimmt.
6.2
Eine Verletzung der Verpflichtung nach Punkt 6.1 dieser Bedingungen führt zum Annahmeverzug des Käufers und berechtigt LEONARDO Creation, nach eigenem Ermessen zu Lasten und auf Gefahr des Käufers zu handeln, ohne dass dieser Schadensersatzansprüche geltend machen kann. LEONARDO Creation ist insbesondere berechtigt, die Auslieferung der Ware zu unterlassen sowie Frachtkosten und Wartezeiten in Rechnung zu stellen. Teillieferungen sind zulässig. - Lieferzeiten
7.1
Sind Liefertermine oder -fristen von LEONARDO Creation nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden, so gelten sie als nur annähernd vereinbart mit der Folge, dass LEONARDO Creation bei einer Überschreitung nicht automatisch, sondern nur durch Mahnung des Käufers in Verzug geraten.
7.2
Werden LEONARDO Creation nachträglich Umstande bekannt, aus denen sich eine Gefährdung der Zahlungsansprüche gegen den Käufer ergeben, so kann LEONARDO Creation jede weitere Lieferung an den Käufer davon abhängig machen, dass der Käufer Vorauszahlung oder Sicherheit leistet. Hierfür kann LEONARDO Creation dem Käufer eine angemessene Nachfrist setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf LEONARDO Creation die Erfüllung aller gegenüber dem Käufer bestehenden Pflichten verweigern kann. LEONARDO Creation kann überdies den Rücktritt von allen mit dem Käufer geschlossenen Vertragen erklären.
Die Geltendmachung weiterer Rechte von LEONARDO Creation bleibt hiervon unberührt. - Höhere Gewalt
8.1
Soweit LEONARDO Creation die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen von LEONARDO Creation nicht zu vertretenden Umstanden vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert wird, verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer dieses Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine vom Käufer für die Leistung gesetzte Frist, insbesondere für Nachfristen gemäß §§ 281 Abs. 1, 323 Abs. 1 BGB. Diese Fristverlängerung tritt auch dann ein, wenn sich LEONARDO Creation mit der Leistung bereits im Verzug befindet.
8.2
Der Käufer ist vor Ablauf der gemäß im Punkt 8.1 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist weder zum Rücktritt noch zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt. Wird ein vereinbarter Liefertermin aufgrund höherer Gewalt um mehr als einen Monat überschritten, so kann jede der Parteien vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer kann sofort zurücktreten, wenn sein Leistungsinteresse wegen der Nichteinhaltung der Lieferzeit weggefallen ist, wenn
LEONARDO Creation die Leistung ernsthaft und endgültig ablehnt oder wenn sonstigem besonderem Umstand unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
8.3
Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Mobilmachung, Krieg oder kriegsähnlichem Umstand, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbote, Transportbehinderungen, Behördenmaßnahmen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Rohstoffen, Streik, Aussperrung.
Es ist unbeachtlich, ob das Ereignis bei LEONARDO Creation oder bei einem Vorlieferanten von LEONARDO Creation bzw. Erfüllungsgehilfen eintritt. - Preise
9.1
Es gelten die Preise der am Tage der Lieferung gültigen Preisliste, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Preise verstehen sich exklusive Fracht zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit sich aus der Preisliste oder gesonderter Vereinbarung nichts anderes ergibt.
Im Einzelnen gilt folgendes:
9.2
Bei einer Lieferung ins Ausland hat der Käufer sämtliche Abgaben, Gebühren, Zolle etc., die dafür anfallen, zu übernehmen.
9.3
Der Käufer, einschließlich dessen Vertragspartner, haben LEONARDO Creation den Lieferort und Empfänger anzugeben und auf Verlangen nachzuweisen. Änderungen des vereinbarten Lieferortes bedürfen der schriftlichen, vorherigen Zustimmung (Einwilligung) von LEONARDO Creation. - Zahlungsbedingungen
10.1
Soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich bestimmt ist, sind Forderungen von LEONARDO Creation mit Abschluss des Vertrages zahlbar und fällig. Skonto wird nur nach den am Tage der Lieferung gültigen Sätzen gewahrt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist, sämtliche älteren fälligen Rechnungen auch beglichen sind, keine Wechselverbindlichkeiten mehr bestehen und der Käufer am Lastschriftverfahren nach Erteilung eines Abbuchungsauftrages teilnimmt. Skonti auf den enthaltenen Frachtanteil sowie auf Dienstleistungen werden nicht gewahrt.
10.2
Ansprüche von LEONARDO Creation auf Zahlung von Fälligkeits- und Verzugszinsen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
10.3
LEONARDO Creation behält sich die Annahme von Akzepten und Kundenwechseln für jeden Einzelfall vor. Auf Wechsel- und Akzeptzahlungen wird Skonto nicht gewahrt. Diskontspesen und sonstige Kosten werden dem Käufer belastet.
10.4
Sämtliche Zahlungen gelten erst mit der Gutschrift auf dem Bankkonto von LEONARDO Creation als erfolgt.
10.5
Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechts des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Einzelauftrag wie die Forderung von LEONARDO Creation beruhen.
10.7
Eine Abtretung der Forderung des Käufers gegen LEONARDO Creation bedarf der schriftlichen Einwilligung von LEONARDO Creation.
10.8
LEONARDO Creation ist berechtigt, bei jeder Nachfristsetzung oder Mahnung eine pauschale Gebühr von € 5,00 zu berechnen. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. - Eigentumsvorbehalt
11.1
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Tilgung sämtlicher, auch zukünftiger und bedingter Forderungen, die LEONARDO Creation gegen den Käufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – zustehen, im Eigentum von LEONARDO Creation (Vorbehaltsware).
11.2
Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für LEONARDO Creation als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne LEONARDO Creation zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Punkt 11.1 dieser Bedingungen.
11.3
Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer oder dessen Abnehmer erwirbt LEONARDO Creation Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt das Eigentum von LEONARDO Creation durch Be- oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer schon jetzt die ihm zustehenden Eigentums-bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für LEONARDO Creation auf. So entstehendes Eigentum oder Miteigentum ist Vorbehaltsware im Sinne von 11.1 dieser Bedingungen.
11.4
Der Käufer darf – vorausgesetzt er behält sich das Eigentum vor und seine Forderungen aus Weiterveräußerung gem. Punkt 11.5 und 11.6 dieser Bedingungen können auf LEONARDO Creation übergehen – die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
Als Weiterveräußerung im Sinne dieses Abschnitts gilt auch die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung von Werk- und Werklieferungsverträgen.
11.5
Der Käufer tritt hiermit alle Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware an LEONARDO Creation ab. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware im Sinne von Punkt 11.1. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen Waren veräußert, so wird LEONARDO Creation die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. LEONARDO Creation nimmt diese Abtretung an.
11.6
Der Käufer bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, solange er sämtlichen vertraglichen Verpflichtungen fristgerecht nachkommt und LEONARDO Creation die Einziehungsermächtigung nicht aus anderen Gründen widerruft. Auf Verlangen von LEONARDO Creation hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen gegenüber LEONARDO Creation mitzuteilen und die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
11.7
Zu einer anderweitigen Abtretung der an LEONARDO Creation abgetretenen Forderungen ist der Käufer nur im Rahmen sog. echter Factoring-Geschäfte befugt. Eine derartige Abtretung wird erst wirksam, wenn sich der Factor / die Bank verpflichtet, bei Hereinnahme einer Forderung jeweils den Betrag, der dem Rechnungsbetrag der von LEONARDO Creation gelieferten Waren entspricht, gemindert um das Delkredere, unmittelbar an LEONARDO Creation auszuzahlen.
11.8
Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte hat der Käufer LEONARDO Creation unverzüglich zu benachrichtigen.
11.9
Kommt der Käufer mit seinen Leistungen in Verzug, so erlischt die Ermächtigung zum Einzug der an LEONARDO Creation abgetretenen Forderungen und die Berechtigung zur Veräußerung und Verarbeitung der Vorbehaltsware. Der Käufer ermächtigt LEONARDO Creation und einen von LEONARDO Creation im Einzelfall beauftragten Dritten schon jetzt unwiderruflich, seinen Betrieb zu betreten und die gelieferten Waren zurückzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. - Prüfung der Ware und Probennahme
12.1
Der Käufer hat die gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt auf ihre Vertragsmäßigkeit, insb. hinsichtlich Menge, Gewicht, Art und Kennzeichnung der gelieferten Ware, zu überprüfen. Dabei erkennbare Abweichungen oder Mängel hat er LEONARDO Creation unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen ab Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Die Mängelanzeige muss die Art des Mangels sowie die betroffene Lieferung konkret bezeichnen.
Bei erst später erkennbar werdenden Mängeln und Abweichungen muss der Käufer unverzüglich eine entsprechende Mängelanzeige an LEONARDO Creation übermitteln. Für Mängelanzeigen von bereits verarbeiteten Produkten, muss eine Systemverarbeitung durchgeführt worden sein.
12.2
Bei LEONARDO Creation Wandbeschichtung, Fassadenbeschichtung, Feuchtraumbeschichtung, Bodenbeschichtung muss der Käufer ferner unmittelbar nach Erhalt der Ware eine repräsentative Probe nehmen.
Für die Probennahme gilt:
12.2.1
Die Probennahme hat bei jeder Lieferung im Zeitpunkt des Gefahrübergangs zu erfolgen, das heißt bei Anlieferung durch in Auftrag von LEONARDO Creation liefernden Zusteller zu erfolgen. Bei Abholung durch im Auftrag des Käufers fahrende Fahrzeuge sofort, nachdem die Ware das Lager von LEONARDO Creation verlassen hat.
12.2.2
Bei einzelnen Lieferungen muss die entnommene Probe einer VE wenigstens 500g betragen und repräsentativ sein.
12.2.3
Bei mehreren VE der gleichen Farbnummer muss sich die Probe aus Teilproben von wenigstens 100g zusammensetzen, die zu einer Durchschnittsprobe von mindestens 500g durch sorgfältiges Mischen zu vereinigen sind. Die Teilproben müssen aus der Mitte der Eimerfüllung von mindestens 50% bis dahin unversehrten Eimer entnommen sein. Bei größeren Lieferungen ist für je Farbton eine gesonderte Durchschnittsprobe zu nehmen.
12.2.4
Die Proben der beanstandeten Ware sind unverzüglich luftdicht zu verschließen, aufzubewahren und durch folgende Angaben zu kennzeichnen: Farbnummer und Chargennummer, Tag der Anlieferung, ggf. Zusatzbezeichnung für Sonderartikel bzw., Tag und Stunde der Probennahme, Ort und Art der Lagerung sowie die Nummer des Lieferscheins.
12.2.5
Warenproben, bei denen die vorstehenden Bestimmungen nicht beachtet worden sind, können nicht anerkannt werden. In diesen Fällen ist bei der Beurteilung der gelieferten Ware von den Ergebnissen auszugehen, die LEONARDO Creation selbst festgestellt hat.
12.3
Gewichtsbeanstandungen müssen innerhalb von 3 Tagen nach Gefahrübergang auf der Grundlage von amtlichen Nachwiegungen schriftlich geltend gemacht werden. Im Übrigen gilt das an der Versandstelle festgestellte Gewicht. Das Bruttogewicht des Eimers ist zu berücksichtigen. Für Unter- oder Überlieferungen haftet LEONARDO Creation nicht, wenn der Käufer statt nach den in der Preisliste von LEONARDO Creation enthaltenen Abgabeeinheiten nach einer anderen Mengen- oder Maßeinheit bestellt hat.
12.4.
Beanstandete Ware oder als mangelhaft erkennbare Ware darf nicht verarbeitet werden. - Mängelrechte
13.1
Mängel sind alle negativen Abweichungen der gelieferten Ware von ihrer vertraglich geschuldeten Beschaffenheit. Hierzu gehören auch Art- oder Mengenabweichungen.
13.2
Der Käufer kann aus einem Mangel der Ware keine Rechte herleiten, wenn er den Mangel entgegen seiner Verpflichtung nach Punkt 12.1 dieser Bedingungen nicht rechtzeitig geltend gemacht hat.
13.3
Hat der Käufer seine Verpflichtung zur Probenentnahme nach Punkt 12.2 dieser Bedingungen verletzt oder hat er die gelieferte Ware nicht entsprechend der Verarbeitungsrichtlinien von LEONARDO Creation und sonstigen Vorgaben verwendet oder hat er sie mit Ware anderer Hersteller vermischt, so wird vermutet, dass die von LEONARDO Creation gelieferte Ware mangelfrei war, solange nicht ein Mangel zweifelsfrei nachgewiesen ist. Die Kosten für den Nachweis des Mangels trägt in diesem Falle der Käufer, soweit sie nicht auch bei pflichtgemäßer Probenahme und ordnungsgemäßer Verwendung der Ware ebenfalls entstanden wären.
13.4
Bei fristgerechter und berechtigter Mängelrüge richten sich die Rechte des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden Maßgaben:
13.4.1
Der Käufer hat vorrangig Anspruch auf Nacherfüllung in Form der Ersatzlieferung.
13.4.2
Nach Ablauf einer vom Käufer gesetzten angemessenen Nachfrist oder in den vom Gesetz sonst vorgesehenen Fällen kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden. Die Nachfrist ist nur angemessen, wenn sie mindestens 10 Werktage ab Zugang der Nachfristsetzung beträgt.
Ist aus besonderen Gründen nur eine noch längere Nachfrist angemessen, so weist LEONARDO Creationden Käufer hierauf hin, wenn die von ihm gesetzte Frist zu kurz bemessen ist.
13.4.3
Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels stehen dem Käufer nur zu, soweit dies gesetzlich bestimmt ist und zusätzlich die Voraussetzungen der Punkt 2 dieser Bedingungen erfüllt sind. - Geltungsbereich und Angebote und Vertragsabschluss
14.1
Angebote von LEONARDO Creation sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt daher erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von LEONARDO Creation oder durch Lieferung von LEONARDO Creation zustande. Der Käufer ist an sein Angebot zwei Wochen gebunden.
14.2
Von einer schriftlichen Bestätigung abweichende Abreden bedürfen der Schriftform.
14.3
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen rechtsungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. - Verjährung
Soweit nicht anders vereinbart, verjähren alle Mängelansprüche des Käufers gegen LEONARDO Creation innerhalb von einem Jahr nach Übergabe der Ware. - Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Rechte, Leistungen und Pflichten ist Hann.Münden. - Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hann.Münden. LEONARDO Creation ist auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. - Elektronische Datenverarbeitung
LEONARDO Creation verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.